Softskills im Arbeitsschutz

Gemeinsam zu gesunden Arbeitsbedingungen (GzgA): Beurteilung psychischer Belastung

 
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Sie sind aufgefordert, psychische Gefährdungen, die zum Beispiel aus hoher Arbeitsintensität, fehlender sozialer Unterstützung am Arbeitsplatz oder Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit resultieren, zu ermitteln und erforderliche Maßnahmen abzuleiten.
 
 
 

Die Gemeinsame Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)

Die GDA ist eine Initiative von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern. Ziel dieses starken Verbundes ist es, das Arbeitsschutzsystem in Deutschland zu modernisieren und Anreize für Betriebe zu schaffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu stärken.

Für das GDA-Arbeitsprogramm "Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingten psychischen Belastungen" wurde ein umfangreiches Informationsportal unter der Adresse www.gda-psyche.de veröffentlicht.

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GzgA in Kleinbetrieben (bis 50 Beschäftigte)

 
In einem kleineren Unternehmen (bis 50 Beschäftigte) kommen Sie in fünf Schritten zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Die BG ETEM hat eine Handlungshilfe entworfen, die Sie einleitend über das Verfahren informiert und Ihnen die notwendigen Hilfsmittel liefert.

Titelseite der Handlungshilfe "Gemeinsam zu gesunden Arbeitsbedingungen"Teilen Sie die Prüfliste an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur individuellen Bewertung aus und vereinbaren Sie einen Termin für die Gefährdungsbeurteilung mit Ihrem Team. Bei der gemeinsamen Gefährdungsbeurteilung werten Sie die Prüflisten im Auswertungsposter „Belastung ermitteln“ aus.

Behandeln Sie die sich daraus ergebenden Themen im Auswertungsposter „Lösungen finden“: Was sind die Ursachen, welche Lösungen könnten möglich sein?

An alles gedacht? Der Maßnahmenplan hilft Ihnen, die Maßnahmen konkret festzulegen und auszuführen. Wirksamkeit überprüfen: Fragen Sie regelmäßig, z.B. bei Änderungen der Arbeitsbedingungen, ab, ob die getroffenen Maßnahmen noch wirkungsvoll sind.

5 Schritte zur Gefährdungsbeurteilung

  • Schritt 1: Mitarbeiter informieren und Prüfliste verteilen
  • Schritt 2: Belastung ermitteln
  • Schritt 3: Lösungen finden
  • Schritt 4: Maßnahmen planen und umsetzen
  • Schritt 5: Wirksamkeit überprüfen

 

 

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© Hauke Timm