Unsere Aufgaben im Rahmen der Begleitung Ihrer Bauvorhaben für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß BaustellV und gemäß RAB 30 des ASGB belaufen sich auf zwei Teilbereiche:
1. Die Planung der Ausführung
2. Die Aufgaben des Koordinators während der Ausführung des Bauvorhabens
Neben diesen gesetzlichen Pflichten nehmen wir aber noch weitere Aufgaben wahr! Das schützen Ihrer Interessen steht für uns an erster Stelle.
Melden Sie sich bei uns und innheralb kürzester Zeit können wir Ihnen eine Angebot zukommen lassen.